Erbrecht - Dr. Matthias König

Rechtsanwaltskanzlei
Innsbruck & Oberndorf

ERBRECHTLICHE FOLGEN EINER EHESCHEIDUNG

Dr. Matthias König

Grundsätzlich besteht vom Gesetz her keine Verpflichtung, nach der Scheidung ein Testament zu erneuern. Als erfahrener Scheidungsanwalt rate ich Ihnen allerdings dringlich dazu, diesen Punkt gemeinsam mit mir genau zu überprüfen.

Denn nicht jedes Testament ist nach der Scheidung automatisch außer Kraft gesetzt. In einigen Fällen kann es passieren, dass trotz Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge dennoch Erbansprüche geltend gemacht werden können.

Als Anwalt für Ehe- und Familienrecht in Innsbruck und Tirol habe ich mich daher zusätzlich auf die Fachbereiche „Erbrecht bei Scheidungen“ und „Erbrecht allgemein“ spezialisiert.

Denn die Rechtsfolgen sind bei einer Trennung oder Scheidung sehr genau zu beachten. Fehlerhafte Vereinbarungen und Verträge können sich für Kinder teilweise erst nach Jahren als fatal herausstellen.
Sind beispielsweise minderjährige Kinder als Erben bedacht, kann es passieren, dass irgendwann der Expartner gegen den Willen des Kindes automatisch zu dessen Vermögensverwalter wird.
Um Fehler oder Versäumnisse bei Fragen zum Erbrecht zu vermeiden, berate und unterstützt ich Sie gerne zu Themen wie:
  • PRÜFUNG DES BESTEHENDEN TESTAMENTES
  • ERRICHTUNG EINES NEUEN TESTAMENTES
  • JURISTISCHE ABKLÄRUNG ALLER RECHTSFOLGEN
  • VERTRAGSGESTALTUNG ZWISCHEN ANGEHÖRIGEN

Ich berate Sie gern!

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder erkundigen Sie sich direkt vor Ort nach einem Termin für ein Erstgespräch in unserem Hause.

Auch digitale, wie z. B. Video-Call stehen meinen Klienten zur Verfügung.

Museumstraße 5 - 6020 Innsbruck
Josef-Hager-Str. 26 - 6372 Oberndorf

+43 512 577972

koenig@wkpo.at

Die Kanzlei in der Museumstraße 5, 6020 Innsbruck, liegt zentral und verkehrsgünstig im Herzen der Stadt. Sie ist bequem mit Bus, Bahn und Auto erreichbar, und Parkplätze befinden sich direkt vor dem Gebäude. In unmittelbarer Nähe befinden sich das Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum sowie zahlreiche Geschäfte und Cafés entlang der Maria-Theresien-Straße.

Die Kanzlei in der Josef-Hager-Straße 26, 6372 Oberndorf, befindet sich in einer charmanten Gemeinde in der Nähe von Kitzbühel, bekannt für ihre malerische Umgebung und die Nähe zu den Kitzbüheler Alpen. Parkmöglichkeiten sind vor Ort vorhanden, und die Umgebung bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten, von Wanderungen bis hin zu kulturellen Veranstaltungen.

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