Rechtsanwaltskanzlei
Innsbruck & Oberndorf

Rechtsanwalt

Dr. Matthias König

Scheidung • Erbrecht • Obsorge • Unterhalt • Vermögensaufteilung

Als Rechtsexperte im Bereich Scheidung, Erbrecht, Obsorge, Unterhalt und Vermögensaufteilung weiß ich, wie entscheidend eine umfassende Beratung ist, um komplexe Herausforderungen zu meistern und juristische Hürden zu überwinden. Dies gilt nicht nur für die genannten Rechtsgebiete, sondern auch für angrenzende Bereiche des Zivilrechts.

Mit rechtssicherer Expertise begleite ich Sie durch die komplexen Bereiche von Scheidung, Erbrecht, Obsorge, Unterhalt und Vermögensaufteilung – Ihr verlässlicher Partner in allen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten.

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Dr. Matthias König

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Weil ich für Ihr Recht kämpfe

Expertenberatung im Familien- und Erbrecht: Verträge und Konfliktlösungen

Mein Ansatz in der Rechtsberatung basiert auf einer umfassenden Expertise im Familien- und Erbrecht, ergänzt durch ein breites Wissensspektrum in verwandten Disziplinen. Diese Kombination ermöglicht es mir, Ihnen eine ganzheitliche und tiefgehende Rechtsberatung zu bieten, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Meine Dienstleistungen umfassen eine sorgfältige Vertragsgestaltung, um Ihre Interessen zu wahren und mögliche Risiken zu minimieren. Darüber hinaus stehe ich Ihnen bei der Lösung von Konflikten zur Seite, sei es bei Scheidungsverfahren, Erbauseinandersetzungen, Obsorge- und Unterhaltsstreitigkeiten oder der Vermögensaufteilung. Mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung unterstütze ich Sie proaktiv und zielgerichtet, um die besten Ergebnisse für Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu erzielen. Bei jeder Herausforderung im Familien- und Erbrecht bin ich Ihr zuverlässiger Partner und berate Sie mit Kompetenz, Engagement und persönlichem Einsatz.

Kanzlei

Der gebürtige Innsbrucker Dr. Matthias König promovierte an der Universität Innsbruck zum Doktor der Rechtswissenschaften. Schon während seiner Ausbildung zum Rechtsanwalt spezialisierte er sich auf die Rechtsgebiete Familien- und Liegenschaftsrecht.

Er ist Mitglied des Treuhandverbandes der Tiroler Rechtsanwaltskammer. Gemeinsam mit den Rechtsanwälten Mag. Hubertus P. Weben und Dr. Ursula Pernfuss betreibt Dr. Matthias König die renommierte Rechtsanwaltskanzlei WKPO, deren Büros sich im Zentrum von Innsbruck und im Bezirk Kitzbühel befinden.

Bereits 1974 gründete RA em. Dr. Helmut A. Rainer jene Kanzlei, die zwischenzeitlich unter dem Namen WKPO firmiert. Da die beteiligten Rechtsanwälte sich auf diverse Fachbereiche spezialisiert haben, deckt die Kanzlei nahezu alle Rechtsbelange ab.

Die Kanzlei WKPO legt großen Wert auf langfristige Partnerschaften mit ihren Mandanten und Geschäftspartnern und ist Mitglied bei CONSULEGIS, einem weltweiten Netzwerk aus führenden Rechtsanwaltskanzleien.

Ich berate Sie gern!

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder erkundigen Sie sich direkt vor Ort nach einem Termin für ein Erstgespräch in unserem Hause.

Auch digitale, wie z. B. Video-Call stehen meinen Klienten zur Verfügung.

Museumstraße 5 - 6020 Innsbruck
Josef-Hager-Str. 26 - 6372 Oberndorf

+43 512 577972

koenig@wkpo.at

Die Kanzlei in der Museumstraße 5, 6020 Innsbruck, liegt zentral und verkehrsgünstig im Herzen der Stadt. Sie ist bequem mit Bus, Bahn und Auto erreichbar, und Parkplätze befinden sich direkt vor dem Gebäude. In unmittelbarer Nähe befinden sich das Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum sowie zahlreiche Geschäfte und Cafés entlang der Maria-Theresien-Straße.

Die Kanzlei in der Josef-Hager-Straße 26, 6372 Oberndorf, befindet sich in einer charmanten Gemeinde in der Nähe von Kitzbühel, bekannt für ihre malerische Umgebung und die Nähe zu den Kitzbüheler Alpen. Parkmöglichkeiten sind vor Ort vorhanden, und die Umgebung bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten, von Wanderungen bis hin zu kulturellen Veranstaltungen.

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Vereinbarung eines Termins zu einem Beratungstermin in meiner Kanzlei oder gerne auch digital, in Form eines Videomeetings.

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Sobald Sie sich aktiv entscheiden, dass ich Sie beraten und als Ihr Anwalt vertreten darf, kommt es zu einem Mandatsverhältnis.

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